Wiedereintritt in die evangelische Kirche
- Sie sind nach Ihrer christlichen Taufe aus der Kirche ausgetreten, möchten nun aber wieder eintreten?
- Sie haben den Glauben an Gott für sich wieder oder neu entdeckt?
- Sie möchten kirchlich heiraten oder das Patenamt übernehmen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Kommen Sie doch einfach während der Öffnungszeiten unseres Kirchenbüros vorbei, rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine Email. Wir freuen uns auf Sie!
Warum (wieder) in die evangelische Kirche eintreten?
Als evangelische Christin oder evangelischer Christ werden Sie Teil einer weltweiten Gemeinschaft und zugleich Mitglied eines lebendigen Miteinanders vor Ort. Unsere Kirche möchte Ihnen eine verlässliche Begleiterin in den Höhen und Tiefen des Lebens sein. Jederzeit sind Seelsorgerinnen und Seelsorger zu Gesprächen für Sie bereit. Wichtige Ereignisse, wie Taufen, Trauungen und Beerdigungen gestalten wir gemeinsam nach Ihren persönlichen Vorstellungen.
Mit Ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie unsere Jugendarbeit, Angebote für Seniorinnen und Senioren oder das Engagement für sozial Benachteiligte. Ihr Beitrag gewährleistet, dass diakonische Einrichtungen und Beratungsstellen Menschen z. B. in der Kinder-, Kranken- oder Altenpflege professionell und tatkräftig unterstützen können. Mit Ihrer Hilfe erhalten wir unsere Kirchen und Gebäude als Räume der Kunst, Kultur und der Begegnung mit Gott und untereinander.
Die Ev.-Luth. Kirche steht für einen freien Glauben. Sie heißt Menschen willkommen – egal, wo sie herkommen, wen sie lieben oder wie sie ihr Leben gestalten. Auch Ihr Engagement und Ihre Teilhabe ist uns wichtig, z. B. in der Möglichkeit das Leben Ihrer Kirchengemeinde aktiv mitzugestalten.
Einige Fragen und Antworten zum Kircheneintritt:
- Wie läuft ein Wiedereintritt ab?
Es gibt zwei Alternativen:
- Sie können das Wiedereintrittformular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und dann im Kirchenbüro abgeben oder es per Post zusenden.
- Sie können ein Gesprächstermin mit unserer Pastorin oder unserem Pastor verabreden. Wir sprechen über Ihren Wiedereintritt. Im Anschluss füllen wir das Formular gemeinsam aus.
Mit dem Ausfüllen des Formulars und Ihrer Unterschrift ist der Wiedereintritt kirchenrechtlich vollzogen. Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich im Rahmen eines Gottesdienstes oder auch einer kleinen privaten Andacht gesegnet werden und z. B. das Abendmahl feiern.
- Muss ich anlässlich meines Wiedereintritts noch einmal getauft werden?
Wenn Sie bereits in einer anderen christlichen Kirche getauft sind (z. B. katholisch), ist die Taufe selbstverständlich weiterhin gültig. Denn die Taufe empfängt man nur einmal im Leben.
Wenn Sie noch nicht getauft sind, aber der evangelischen Kirche angehören möchten, ist vor dem Eintritt die Feier der Taufe notwendig. Auch hier informieren wir Sie gern über alle weiteren Schritte.
- Was kostet mich der Wiedereintritt?
Der Wiedereintritt selbst ist kostenlos.
Je nach Ihrer individiuellen Einkommenshöhe kann der Wiedereintritt aber mit Kosten verbunden sein: Der Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist der Mitgliedsbeitrag, den alle Einkommenssteuer zahlenden Kirchenmitglieder entrichten. Mit der Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirchengemeinden vor Ort sowie die soziale / diakonische Arbeit unserer evangelischen Kirche.